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Unterricht nach den Osterferien

von Michael Jaesrich

Unterricht Kursstufen

In der kommenden Woche 12. - 16. April findet für die Kursstufe 12 Präsenzunterricht nach Stundenplan statt. Dabei gilt das Abstandsgebot, d.h. wo nötig werden zwei Räume pro Kurs zur Verfügung stehen. Die anstehenden Klausuren finden wie geplant statt.

Ab dem 19.04.21 findet der Unterricht für die Kursstufe 12 ausschließlich online statt. So haben alle AbiturientInnen die Möglichkeit, sich zurückzuziehen und zu verhindern, dass jemand wegen einer schulisch verschuldeten Quarantäne nicht zum schriftlichen Abitur antreten kann.

Die Kursstufe 11 beginnt ab dem 12. April mit Wechselunterricht. Es beginnt die Gruppe B. Allerdings wird aus organisatorischen und pragmatischen Gründen eine Einteilung nach Alphabet vorgenommen: Gruppe A umfasst die SchülerInnen von A-L (Nachname!), Gruppe B die SchülerInnen von M-Z.

Anstehende Klausuren werden ab dem 19.04. an festgelegten Nachmittagen in der 8./9. Stunde mit dem gesamten Kurs geschrieben (Details zur Organisation folgen).

Unterricht Klassenstufen 5-10

Für die Klassenstufen 5-10 findet nächste Woche Fernunterricht und ab dem 19. April vormittags wöchentlicher Wechselunterricht statt (es beginnt die Gruppe A). Dafür werden die Stundenpläne verändert. Fächer und Stunden, die nicht in den Vormittag passen, finden dann für die ganze Klasse wie gewohnt am Nachmittag als Fernunterricht statt.

Notbetreuung 5-7

Für die Klassenstufen 5-7 wird auch weiterhin eine Notbetreuung bereitgestellt. Diese findet in der nächsten Woche und dann immer in der A-Woche statt. Deshalb ist es aus organisatorischen Gründen notwendig, dass die betroffenen Schülerinnen alle in der B-Gruppe sind. Notwendige Anpassungen in der Gruppeneinteilung nimmt Frau Engelhardt-Lenwerder in Absprache mit den Klassenlehrerteams vor.

Sollten Sie Bedarf bezüglich der Notbetreuung ab nächster Woche haben, nehmen Sie bitte bis spätestens Freitag, 09. April, 12:00 Uhr Kontakt mit Frau Engelhardt-Lenwerder (en@geg-bu.de) auf.

Dies gilt auch, wenn Ihr Kind schon bisher die Notbetreuung in Anspruch genommen hat.

Gesundheitsschutz durch Testen

Die Landesregierung bereitet momentan die rechtlichen Schritte vor, um ab 19.04.21 das Testen für alle an den Schulen tätige Personen verpflichtend zu machen. Wir gehen davon aus, dass schon ab 12.04.21 nur solche SchülerInnen am Präsenzunterricht oder der Notbetreuung teilnehmen, die bereit sind, sich mindestens zweimal pro Woche an der Schule zu testen. Wer nicht an der Testung teilnimmt, arbeitet von zuhause aus nach den Regeln des Fernunterrichts. Sofern noch nicht geschehen, stellen Sie bitte sicher, dass Ihr Kind die entsprechende Einverständniserklärung für die Testung im Sekretariat vorlegt. Wir erwarten nächste Woche noch weitere Informationen aus dem Kultusministerium und melden uns dann mit weiteren Details.