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Wiederaufnahme des Unterrichts ab dem 4. Mai

Das Sekretariat am GEG hat sich mal wieder selbst übertroffen und in Rekordzeit über 800 Codes für unsere neue Kommunikations-App Sdui auf den Weg gebracht. Bitte melden Sie (und Ihr Kind) sich umgehend an, sobald Sie den Brief erhalten haben bzw. nehmen Sie mit uns Kontakt auf, wenn Ihr Kind künftig tagsüber keinen Zugang zu der App haben wird, damit wir gemeinsam nach einer Lösung suchen können.

Gestern hat das Kultusministerium erste Rahmenbedingungen zur Wiederöffnung der Schulen bekanntgegeben. Das Leitungsteam des GEG wird diese nun Stück für Stück in konkrete Handlungsvorgaben umsetzen. Es ist nicht möglich alle Fragen gleichzeitig anzugehen und bei vielen Themenbereichen fehlen auch noch spezifische Vorgaben des Kultusministeriums (z.B. Hygieneplan) oder Informationen des Landratsamts (z.B. Schülerbeförderung).

Klar ist:

Zunächst kehren die Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 an die Schule zurück. Alle anderen werden weiterhin ein Fernlernangebot erhalten.

Das Leitungsteam wird nun klären, welche Schülerinnen und Schüler der Klassenstufen 11 und 12 wann, wie und von wem beschult werden können. Dazu müssen nun zunächst die Personengruppen identifiziert werden, die tatsächlich am Präsenzunterricht teilnehmen können. Auf dieser Basis werden dann die Behelfsstundenpläne erstellt. Hier wird es darum gehen, einen Schichtbetrieb und die Bildung von kleineren Gruppen zu koordinieren. Deshalb werden auch bis auf Weiteres außer den 11ern und 12ern keine weiteren Klassen an der Schule unterrichtet werden können, diese erhalten weiterhin ausschließlich online ein Fernlernangebot.

Die Notbetreuung wird auf die Klassenstufe 7 und auf einen größeren Personenkreis ausgeweitet. Neu ist „dass nicht nur Kinder, deren Eltern in der kritischen Infrastruktur arbeiten, Anspruch auf Notbetreuung haben, sondern grundsätzlich Kinder, bei denen beide Erziehungsberechtigte bzw. die oder der Alleinerziehende einen außerhalb der Wohnung präsenzpflichtigen Arbeitsplatz haben und für ihren Arbeitgeber dort als unabkömmlich gelten“ (Bescheinigung des Arbeitgebers nötig). Bitte melden Sie sich bei Bedarf an der Schule, damit wir das weitere Vorgehen miteinander besprechen können. 

 

Für alle weiteren Fragen bitte ich weiterhin um Geduld. Alle Neuigkeiten werden auf der Homepage mitgeteilt werden.