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Aktueller Planungsstand und Neuigkeiten

Klasse 12

1.) Klausuren:

Im Erlass des Kultusministeriums heißt es: „Die Mindestanzahl kann deshalb unterschritten werden, sofern die schriftlichen Arbeiten in der vorgegebenen Anzahl im verbleibenden Unterrichtszeitraum nicht mehr geschrieben werden können.“

Am GEG planen wir nun, dass je nachdem, ob der Unterricht direkt am 20.04. oder erst am 04.05.20 wieder beginnen kann, die erste Woche nach Wiederbeginn klausurenfrei bleibt, damit in den Kursen selbst erarbeitetes Wissen und klausurrelevanter Lernstoff nochmal abgeglichen werden können. Trotzdem gehen wir davon aus, alle Klausuren bis Anfang Juli durchführen zu können.

 

2.) GFS:

Es müssen nicht zwingend alle noch ausstehenden GFS erbracht werden: „Eine bereits durchgeführte GFS bleibt jedoch Teil der Jahresleistung. Soweit eine Schülerin oder ein Schüler eine ausstehende GFS ausdrücklich wünscht, soll sie aus Gründen der Chancengleichheit ermöglicht werden. Sofern dies nicht während des Unterrichtszeitraums möglich ist, sind andere Formen der Darstellungen möglich.“

Die SuS müssen sich bis Donnerstagabend (02.04.20) schriftlich bei der Schulleitung melden, wenn sie auf die GFS verzichten möchten, ansonsten gilt die GFS als angemeldet und muss erbracht werden.

 

3.) Abiturkorrektur:

Erstmalig wird das mehrstufige Korrekturverfahren verändert: Erst- und Zweitkorrektur finden am GEG selbst statt.

 

4.) Viertes und fünftes Prüfungsfach:

Der Abgabetermin für die vier Themenvorschläge für das mündliche Abitur ist Mittwoch, 24.06.2020, 8.00 Uhr. Bis dahin sollten die nötigen Absprachen mit den Lehrern getroffen sein. Das Formular auf dem die Themen einzutragen sind, finden Sie im Anhang.

5.) Termin mündliches Abitur:

Der Termin für das mündliche Abitur an den einzelnen Schulen liegt noch nicht vor. Es wird im Zeitraum zwischen 20. und 29.07.20 stattfinden.

 

Klasse 11

 

1.) GFS:

Die SuS der Klassenstufe 11 haben die Möglichkeit eine für dieses Halbjahr geplante GFS ersatzlos zu streichen. Es besteht keine Möglichkeit, die GFS ins nächste Halbjahr zu schieben! Die betroffenen SuS sollten diese Option mit den entsprechenden Lehrkräften durchsprechen und Ihre Entscheidung direkt nach Wiederbeginn des Unterrichts an die Oberstufenberater weitergeben.

 

2.) Klausuren:

Geplant ist, dass die erste Woche nach Wiederbeginn des Unterrichts klausurenfrei bleibt, um Raum für wichtige Absprachen in den Fächern zu haben. Ein vorläufiger Klausurenplan ist im Anhang zu finden.

Sollte nun der Wiederbeginn des Unterrichts erst im Mai liegen, so werden zunächst bei den fünfstündigen Fächern die für April und Anfang Mai geplanten Klausuren ersatzlos gestrichen. Anderweitige Prüfungsformate (Kurztests o.ä.) können später kurzfristig geplant werden.